Beschreibung
Zu respektieren: Richtlinie 98/24/EG zum Abschirmung von Gesundheit u. a. Sicherheit der Belegschaft vor der Gefährdung mit Bezug auf chemische Arbeitsstoffe neben der Aufsatz respektieren. Biozidrichtlinie (98/8/EG). Biozide zäh verwenden. Vor Einsatz restlos Kennzeichnung u. a. Produktinformation lesen.




